E-Scooter sind im vergangenen Jahr wie Pilze aus dem Boden geschossen. Hauptgrund dafür sind die zahlreichen Sharing-Dienste wie Lime, Voi & Co. Die bieten die elektrifizierten Tretroller seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 in immer mehr Gegenden zur Miete via App an und haben mit ihrem Service dafür gesorgt, dass die kleinen Flitzer zu Tausenden in den Innenstädten großer Metropolen über die Straßen sausen. Das sorgt mitunter für eine Menge Chaos und eine zunehmende Zahl an Unfällen. Ein Umstand, mit dem sich nun Experten im Rahmen des 58. Deutschen Verkehrsgerichstages beschäftigt haben. Einmal im Jahr kommen hier Juristen und Fachleute aus Politik und Forschung zusammen, um Empfehlungen für Gesetze im Straßenverkehr abzugeben - oft mit Erfolg. Das klare Ergebnis in diesem Jahr: Der E-Scooter-Betrieb bedarf einer strengeren Regulierung.

E-Scooter: Experten fordern Führerschein

Der größte Kritikpunkt geht auf das Konto die Rollervermieter. Die informieren ihre Kunden laut Experten nur unzureichend über die Regeln zur Nutzung von Elektrorollern im Straßenverkehr. Das führe dazu, dass insbesondere jüngere Fahrer ohne Erfahrungen auf der Straße nicht wüssten, was mit einem Roller erlaubt ist und was nicht. Die Experten fordern hier mehr Aufklärung durch die Anbieter und empfehlen zudem die Einführung eines Führerscheins für Elektrokleinstfahrzeuge. Aktuell dürfen Nutzer ab 14 Jahren ohne weitere Voraussetzungen E-Scooter fahren, das will man ändern. Die Experten bemängeln zudem weitere Schwachstellen.

E-Scooter: Die beliebtesten Modelle im Vergleich

Platz 1
Xiaomi
Mi Electric Scooter 3 (20 Kmh)
Platz 2
SOFLOW
SO3 Pro
Platz 3
SOFLOW
S01 Pro
Platz 4
KSR Group
Shell Ride SR-5S EKF
Platz 5
Ninebot by Segway
eKickScooter Zing C20
Platz 6
Viron
XI-700-S
Platz 7
Digger
ES3 jubelt
Platz 8
Xiaomi
Mi Electric Scooter 3 Nordic Edition Black
Platz 9
iScooter
500W 10" E9Max E-Scooter
Platz 10
A-TO
Ultron Air
Komplette Liste: E-Scooter: Die beliebtesten Modelle im Vergleich

E-Scooter: Blinker und Abstellregeln müssen her

So sei das Abbiegen mit aktuellen E-Scooter-Modellen zu gefährlich, da diese meist keine Blinker besitzen. Das einarmige Fahren während der Richtungswechselanzeige per Hand wiederum sei aus Gleichtgewichtsgründen kaum umsetzbar. Geht es nach dem Verkehrsgerichtstag, sollten E-Scooter künftig zwingend mit Blinkern ausgestattet sein. Auch ein Zulassungsstopp für weitere Fahrzeuge sei dringend nötig, da man zunächst die Radwege in den Städten ausbauen und es eine bundesweite Regelung für das Abstellen von E-Scootern geben müsse. Das gegenwärtige Chaos umherstehender Roller bezeichnen die Experten als nicht akzeptabel. Ob und wenn ja, wann auf die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages tatsächliche Gesetze folgen, bleibt abzuwarten.

TÜV-Verband: E-Scooter im Winter zu gefährlich

Ende 2019 hatte der TÜV-Verband nach Angaben des SWR die Anbieter von Leih-Scootern aufgefordert, ihre Fahrzeuge bei Glätte zu sperren. Da man zum Entleihen eines eRollers eine Smartphone-App verwendet, ließe sich die Sperre technisch umsetzen. "Bei starker Glätte sollten Vermieter ihre E-Scooter umgehend sperren, um Unfälle zu vermeiden", sagte der Mobilitätsexperte des TÜV-Verbandes, Frank Schneider, der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Anbieter sollten Kunden zudem auf potenzielle Gefahren bei schlechten Wetterverhältnissen hinweisen, heißt es, und den Rollerfahrern Helme an die Hand geben, um Verletzungen vorzubeugen. Zur Erinnerung: Eine Helmpflicht besteht beim Fahren von E-Scootern aktuell nicht. Schon jetzt sind Unfälle mit E-Rollern keine Seltenheit, dabei sind Kopfverletzungen besonders charakteristisch bei einer Karambolage. Es ist davon auszugehen, dass das Unfallpotenzial der flinken Fahrzeuge im Winter zunimmt. Trotzdem wollen die Anbieter ihre Flotten das ganze Jahr über betreiben.

UBA: E-Scooter umweltschädlicher als Fahrräder

Elektro-Tretroller machen den Verkehr in den Innenstädten nach Einschätzung des Umweltbundesamts (UBA) bisher kaum umweltfreundlicher – und wären in Außenbezirken besser aufgehoben. "Die gefahrenen Strecken sind meist sehr kurz und können regelmäßig auch zu Fuß, mit Bus, Bahn oder Fahrrad bewältigt werden", sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger der dpa. Im Vergleich zum Fahrrad seien sie die "deutlich umweltschädlichere" Variante. In einem Papier, das das Umweltbundesamt (UBA) am 3. September 2019 ins Netz stellte, heißt es: "Wird der E-Scooter anstatt der eigenen Füße oder des Fahrrades benutzt, ist das schlecht für Umwelt und Gesundheit." Das UBA setzt sich auch kritisch mit der Herstellung und Lebensdauer der Akkus, dem Strombedarf und der Logistik hinter den Leihrollern auseinander. Herstellung und Lebensdauer seien für die Umweltbilanz "wesentlich", für eine umfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen sei es aber noch zu früh.

E-Scooter: Regeln, Fragen, Verkehrssicherheit

Egret Ten im Test
E-Scooter wie der Egret Ten (im Bild) machen Spaß, unterliegen in Deutschland aber festen Regeln.
Foto: COMPUTER BILD
Insbesondere das Fahren auf den entsprechenden Wegen und das Einhalten der vorgegebenen Fahrtrichtung sind essenziell, um sicher unterwegs zu sein. "Die sonstigen Grundregeln des Straßenverkehrs gelten selbstverständlich ebenfalls für Elektrokleinstfahrzeuge", betonte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in einem Schreiben. Das ging im Juli 2019 an den Präsidenten des Deutschen Städtetags, Burkhard Jung (SPD), und liegt der dpa vor. Wer also mit einem Elektroroller fahren möchte, muss die gleichen Regeln beachten wie andere Verkehrsteilnehmer. Und wen die Obrigkeit bei einem Regelverstoß erwischt, den erwarten die gleichen Strafen wie Rad- und Autofahrer. Bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss beispielsweise droht der Führerscheinentzug, auch wenn der Führerschein keine Voraussetzung für das Fahren mit den E-Scootern ist. Generell gilt: umsichtig und rücksichtsvoll fahren!

E-Scooter: Wo darf ich mit Tretrollern fahren?

Erlaubt ist das Fahren von elektrischen Tretrollern nur auf Radwegen und, sofern es keinen Radweg gibt, auf der Straße. Auf Gehwegen zu rollern, ist verboten. Diese Freigabe war zunächst geplant gewesen, allerdings schob die Regierung ihr einen Riegel vor. Auch in anderen Ländern gibt es erste Verbote für das Fahren auf Gehwegen - in Wien zählte die Polizei in nur drei Monaten 200 Unfälle mit E-Tretrollern. Atlanta verhängte ein E-Scooter-Fahrverbot und auch Mailand verbannte die Roller von den Straßen. Es gibt aber Ausnahmen: Ein neues "Elektrokleinstfahrzeuge frei"-Schild soll einzelne Wege freigeben.

E-Scooter: Wie schnell darf ich fahren?

Die E-Scooter dürfen aktuell (Oktober 2019) maximal 20 km/h fahren. Die Leistung des Elektromotors ist auf 500 Watt begrenzt. Eine Ausnahme bilden sogenannte selbstbalancierende Fahrzeuge: Deren Antriebe dürfen eine Leistung von bis zu 1.400 Watt aufweisen. Die Limitierung auf 20 km/h hat den Vorteil, dass keine Helmpflicht besteht, auch wenn das Tragen eines Helms dringend empfohlen ist.

E-Scooter: Wie alt muss ich für die Tretroller sein?

Schlechte Nachrichten für junge Mitbürger: Das Fahren der E-Scooter ist erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt. Ansätze, die etwa das Fahren langsamer E-Scooter schon ab zwölf Jahren erlauben sollten, fielen in der finalen Abstimmung durch.

E-Scooter: Benötige ich einen Führerschein?

Das Bundesverkehrsministerium verzichtet aktuell noch auf die Regelung, dass Fahrer der Elektrokleinstfahrzeuge einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis brauchen. Damit reagierte das von Bundesverkehrsminister Scheuer geführte Ministerium auf die Kritik, dass E-Scooter sonst vor allem jungen Leuten verwehrt bleiben. Außerdem dürfte man sie im Falle einer Führerscheinpflicht nicht in öffentliche Verkehrsmittel mitnehmen. Dennoch könnte sich hier nach aktuellen Expertenempfehlungen bald etwas ändern.