Vergleich schnelle e-Motorroller (e-Leichtkrafträder) und e-Mopeds

In diesem Beitrag beantworten wir die unterschiedlichen Fragen, die sich bei Deiner Entscheidung für einen Elektroroller in der e-Moped- oder e-Leichtkraftrad-Klasse stellen.

 

e-Motorroller oder Elektroroller?

 

In manchen Medienberichten werden auch e-Scooter (eTretroller) als Elektroroller bezeichnet. Das führt immer wieder zu Verwechselungen. Wir benutzen deshalb hauptsählich den Begriff e-Motorroller für das was man auch „Elektro-Vespas“ nennen könnte. Tatsächlich sind sowohl e-Scooter als auch e-Motorroller gleichermaßen Elektroroller.

 

Praktisch im Alltag

 

Die Bauform e-Motorroller mit offenem Durchstieg und dem Schutz vor Spritzwasser macht sie praktischer und alltagstauglicher als andere Bauformen, wie z.B. die klassische Motorrad- oder Mofa-Form.

Gepäckträger, manchmal Stauflächen unter dem Sitz und Gepäckhaken an denen Taschen im „Fussraum“ eingehängt werden können, machen normale Einkäufe möglich.

e-Motorroller können mit zwei Personen gefahren werden.

Ausserdem haben sie das potential den Verkehr in Städten zu entlasten und zumindest einen Teil des Autoverkehrs zu ersetzen. Lies dazu gern unseren ausführlichen Beitrag: Können Elektroroller einen Teil des urbanen Autoverkehrs ersetzen?

 

Wo laden?

 

Bis auf sehr wenige Ausnahmen lassen sich die Batterien von e-Motorrollern entnehmen und zu Hause an der Steckdose (hoffentlich mit Ökostrom) laden.

 

Zwei Klassen: e-Mopeds und e-Leichtkrafträder

 

Je nach Leistung und Höchstgeschwindigkeit fallen e-Motorroller entweder in die Klasse der e-Mopeds (EU-Klasse L1e) oder e-Leichtkrafträder (EU-Klasse L3e).

e-Mopeds haben eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h und eine maximal erlaubte Nennleistung (Was die Leistungswerte von Elektrorollern und e-Scootern etc. bedeuten) von 4 KW.

e-Leichtkrafträder haben je nach Modell Höchstgeschwindigkeiten zwischen 60 und 100 Km/h und eine maximale Nennleistung von 11 KW.

 

Führerschein

 

e-Mopeds dürfen mit dem PKW-Führerschein gefahren werden, bzw. ab 16 Jahren mit dem entsprechenden „Moped-Führerschein“.

Mit dem Führerschein A1, dem „kleinen Motorradführerschein“, kannst Du e-Leichtkrafträder in Deutschland ebenfalls ab 16 Jahren fahren.

Ein PKW-Führerschein reicht für e-Leichtkrafträder nur aus, wenn dieser vor 1980 ausgestellt wurde.

Seit 2020 kannst Du, wenn Du wenigstens 25 Jahre alt bist und Deinen PKW-Führerschein seit mindestens fünf Jahren hast, mit ein paar zusätzlichen Theorie- und Fahrstunden, ohne zusätzliche Prüfung, ein passendes „Führerschein-Upgrade“ für e-Leichtkrafträder bekommen.

 

TÜV

 

Während e-Mopeds nicht zum TÜV müssen, gilt für e-Leichtkrafträder die gleiche Regelung, wie für Autos und Motorräder. Alle zwei Jahre ist eine Hauptuntersuchung nötig.

 

Versicherung

 

e-Mopeds werden mit einem Versicherungskennzeichen (auch Versicherungsplakette genannt) gefahren, das jedes Jahr im März erneuert und ausgetauscht werden muss. Dabei haben die Kennzeichen in jedem Jahr eine andere Farbe. Du musst die Versicherung jedes Jahr neu abschliessen und erhältst dabei jeweils Dein neues Kennzeichen.

Die Versicherungsbeiträge für die Haftpflichtversicherung von e-Mopeds liegen je nach Versicherer zwischen 36 und 70 Euro pro Jahr.

Für e-Leichtkrafträder fallen pro Jahr zwischen 50 und knapp unter 100 Euro Versicherungsbeitrag an. Hier behältst Du Dein „normales“ Motorradkennzeichen über die Jahre und auch Deine Versicherung verlängert sich automatisch, solange Du sie nicht kündigst.

Beiträge für eine freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung (z.B. gegen Diebstahl) sind darin jeweils noch nicht enthalten.

 

Was passt besser zu Dir?

 

Was für e-Mopeds spricht

  • PKW-Führerschein reicht aus
  • Günstigere Versicherung
  • Keine KFZ-Steuer
  • Keine TÜV-Untersuchungen

Was für e-Leichtkrafträder spricht

  • Höhere Geschwindigkeit
    (Nutzung von Landstrassen gut möglich, Autobahn meist auch, ist aber nicht empfehlenswert)
  • Oft mehr Reichweite wegen größerer Akkus
  • Bessere Beschleunigung
  • Versicherungsbeitrag nur geringfügig höher, als für e-Mopeds
  • Ebenfalls keine KFZ-Steuer

 

Fazit

 

Für die meisten sind e-Mopeds die „vernünftigere“ Wahl. Weniger Kosten, weniger Aufwand (TÜV) und der PKW-Führerschein reicht aus.

Wenn Du bereits einen entsprechenden Führerschein hast, oder das „Führerschein-Upgrade“ machen möchtest, bist Du mit dem e-Leichtkraftrad noch ein bisschen flotter und dynamischer unterwegs.

Spass machen beide.